abmahnung bekommen

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  • #898813
    drfaustusdrfaustus
    Teilnehmer

    moin moin
    vielleicht kann mir ja einer helfen.
    ich bin seit 10 jahren mitglied einer wirklich kleinen internetseite. die seite hat nur ungefähr 10 aktive mitglieder und wir tauschen uns über gott und die welt aus.
    jetzt bekam der betreiber der seite von einem anwalt (name weiß ich noch nicht) eine abmahnung und eine zahlungsaufforderung in höhe von knap 400 euro. es ging sinngemäß um eine urheberrechtsverletzung aus dem jahr 2008/9.
    unter diesem beitrag war auch der link der quelle gesetzt und darauf hinzuweisen woher der artikel kommt. der anwalt schreibt, daß er im auftrag von ntv und damals noch dsf handelt.
    ich kann mir nicht vorstellen, daß die sender interesse haben diesen, wirklich kleinen “fall” zu verfolgen. ich nehme an, das es sich um einen geldgeilen anwalt handelt.
    ausserdem ist es ja schon 3 jahre her.

    #990872
    Anonym
    Inaktiv

    Also…das ist ein weites Feld. Verjähren wird die Sache 10 Jahre nach der “Tat” im allgemeinen und/oder 3 Jahre nach Kenntnisnahme des Urhebers. Sprich, hat der Urheber von der Sache im Jahre 2008 erfahren (als Beispiel) so gilt die Verjährungsfrist ab 2009 und endet Anfang 2012.
    So, davon mal abgesehen soll der Lappen sich seine Zahlungsaufforderung mal tief ins Rektum stecken…oder liegt in irgendeiner Form ein Urteil oder was offizielles von Staatsseite vor?
    Ich gehe davon aus, dass Du mit deiner Annahme richtig liegst.

    #990873
    drfaustusdrfaustus
    Teilnehmer

    nein, liegt kein urteil vor.
    es ging nur darum, das michael schumacher wieder ins auto steigen will.

    #990874
    Anonym
    Inaktiv

    xDDDDD

    Ja ok…so eine Zecke von Anwalt. Derer gibt es leider immer mehr.
    Ich hatte da auch schon lustige Zahlungsaufforderungen. Irgendein Verein, der mir plötzlich Freeware zuschickte und irgendwann dann an die 300 Tacken wollte…hab´ich gelacht. Die kamen dann mit ´ner Inkassofirma und so´n Scheiß um die Ecke. Hab´die mal höflich ignoriert, da deren “Drohungen” und Schriftstücke derart dilletantisch waren.
    Habe nie wieder was von denen gehört, trotz markiger Sprüche.
    Bei Testabos vom Spielgel oder Co über die PVZ (Presse Vertriebs Zentrale) dasselbe…ignoriert und Ruhe. Deutscher Videoring war (ist???) auch so ein Verein…einfach ignorieren.

    Diese Wichser spielen mit der Unwissenheit und Angst der Leute vor dem Gesetzesdschungel.
    Wenn es zu bunt wird soll er Rechtshilfe beantragen (bekommt ´nen Gutschein beim Amt für Soziales) und zu einem Anwalt gehen. Das kostet dann nichts und kann man für jeden Rechtsfall einmal beantragen.

    EDIT: Wenn man zuviel verdient, muss man die Kosten des Rechtsbeistandes nachzahlen…das gilt für 4 Jahre nach Beantragung.
    Deshalb musste ich leider trotzdem blechen. :(

    ;)

    #990875
    Ash RockfordAsh Rockford
    Teilnehmer

    Konnte auch ein “Trickbetrüger” sein, der versucht da etwas kohle zu scheffeln.
    Einfach schweigen und warten, was weiter passiert. Einfach so einzahlen würde ich nicht.

    #990876
    Anonym
    Inaktiv

    Wenn du dir die Arbeit machen willst, und diesem Vogel von Anwalt antworten willst, schlage ich folgendes vor:

    1: sich in bissiges, verklausuliertes Amtsdeutsch einlesen
    2: umfassenden und niederschmetternden Antwortbrief aufsetzen, gern auch einfach drauflos posaunen – hauptsache, es klingt wie die unwiderlegbare Wahrheit
    3: zurücklehnen und nicht reagieren

    Dieser Rat kostet jeden, der ihn gelesen hat 659,95€ und ist unverzüglich auf mein Konto zu überweisen.

    #990877
    belbornbelborn
    Teilnehmer

    Wenn der Brief als Einschreiben kam,solltest du reagieren mit ebenfalls einen Einschreiben.
    2 Sätze das du dich weigerst zu zahlen,du keine Gesetze verletzt .Fertig
    Dann hast du deine Ruhe.

    Ich gehe aber davon aus das es kein Einschreiben war.Die Meißten sparen sich das ,weil es teuer wird wenn man 100 solcher Briefe rausschickt.

    Auf keinen Fall irgentwelche Rechtfertigungen oder Entschuldigungen.Das könnte ein Fallstrick werden.

    #990878
    bitt0rbitt0r
    Teilnehmer
    Kuro wrote:
    Dieser Rat kostet jeden, der ihn gelesen hat 659,95€ und ist unverzüglich auf mein Konto zu überweisen.

    dann gib mal deine bankverbindung her!
    wie soll ich denn sonst geld an dich überweisen können? lol?!

    #990879
    Anonym
    Inaktiv
    Kuro wrote:
    1: sich in bissiges, verklausuliertes Amtsdeutsch einlesen
    2: umfassenden und niederschmetternden Antwortbrief aufsetzen, gern auch einfach drauflos posaunen – hauptsache, es klingt wie die unwiderlegbare Wahrheit
    3: zurücklehnen und nicht reagieren

    Alternativ zu Punkt 3 die Unterlassung verlangen und mit der Meldung bei der Anwaltskammer drohen.

    #990880
    Anonym
    Inaktiv

    Hähä, das poste ich doch nicht online! Bin doch nicht bescheuert! (Mache ein Gesicht wie Tom Breiter)
    Ich nehme auch PSN-Cards :3

    [img=200×200]http://s3.amazonaws.com/kym-assets/photos/images/original/000/100/089/business-cat-07.jpg?1297799086[/img]

    @ Opalauge
    Effektiver wäre wohl nur noch ein Auftragsmord.

    #990881
    captain carotcaptain carot
    Teilnehmer

    Inwiefern soll die Urheberrechtsverletzung überhaupt erfolgt sein? Wurde da Material von außerhalb verlinkt, eingebunden oder ohne Quellenangabe eingefügt?

    Davon abgesehen schwimmen viele derzeit noch auf der Abmahnwelle, obwohl die Gerichte da teilweise schon einen Riegel vorgeschoben haben. D.h. je nach Sachlage kann man mittlerweile auch den Abmahnheinis mit einer Abmahnung drohen. ;-)

    #990882
    Anonym
    Inaktiv

    Im Falle UNGERECHTFERTIGTER Abmahnungen und Inkassobriefe gibt es folgenden Logarithmus:

    1 Brief öffnen und lesen
    2 Herzhaft lachen!Optional:aufregen über den Abmahnanwalt
    3 Den Brief in die grosse runde Ablage (vulgo:Mülleimer bzw Papiersack) ‘archivieren’
    4 Sich keinen Kopf mehr machen

    Da die meisten Abzocker den Gang vor ein Gericht scheuen und das IHR Geld kostet,einen gerichtlichen Titel gegen dich zu erwirken,ist das meist schon das Ende der Fahnenstange.
    Auf eine etwaige gerichtliche Zahlungsverfügung kann man antworten bzw ihr widersprechen,wenn man die Fristen achtet.Für das darauf folgende juristische Geschwurbel ist ein eigener Anwalt allerdings dann obligatorisch.

    “Erst wenn der letzte Politiker an den Gedärmen des letzten Anwalts erhängt wurde,werdet ihr Frieden finden.”

    P.S.:Der einzig ‘korregde’ Anwalt des Planeten:Dr Gonzo aus ‘Fear and Loathing’

    #990883
    bitt0rbitt0r
    Teilnehmer
    Aeon2001 wrote:
    1 Brief öffnen…

    hab zuerst “bier öffnen” gelesen.

    #990884
    Anonym
    Inaktiv

    @bittOr:Oder so!:)))

    #990885
    Triforce-FinderTriforce-Finder
    Teilnehmer

    Eines ist allerdings wichtig: Wenn der Raffzahn es drauf ankommen lässt und ein gerichtliches Mahnverfahren anstrengt, muß man auf jeden Fall ASAP Widerspruch einlegen. Sonst ist nach Ablauf der Frist der Anspruch gültig, selbst wenn er nicht gerechtfertigt ist. Und dann wird deutlich schwerer, dran zu rütteln.

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