Indiziert – aber warum eigentlich?
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bitt0r vor vor 12 Jahren, 3 Monaten aktualisiert.
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26. März 2013 um 14:05 #1122279
Sauerland ist Schauerland
TeilnehmerDas Obere war nicht meine Meinung, sondern die Zusammenfassung des entsprechenden offiziellen Statements. Du wirst in keinem Spiel Hakenkreuze durchkriegen, solange sie nicht als Kulturgut zählen. Diese Thematik gab ja schon sehr oft in den Medien etc.
26. März 2013 um 14:12 #1122280Anonym
InaktivDie Kulturschaffenden,haben dem Medium Videospiel doch den Rang eines Kulturguts mittlerweile zugesprochen,oder nicht?
Da war doch was in der Richtung….26. März 2013 um 14:13 #1122281Mika
TeilnehmerSauerland ist Schauerland wrote:captain carot schrieb:Ich erstehe auch ich nicht, warum ein GoW Ascension geschnitten werden musste, während ein GoW3, welches definitiv gewalttätiger gegenüber Menschen ist, keine Zensur erfahren musste.
Auch bei einem Saints Row the Third, welches absolut unernst ist, kann ich nicht mehr nachvollziehen, dass die Gewalt gegen “Comic” Zivilisten nun doch wieder einen Zensur Grund darstellt. Während beim (versucht) fotorealistischem Mafia 2 zum Beispiel meine “Gewalt gegen Zivilisten” keinerlei Einschränkung erfährt.
Wer weiß, vielleicht sind die brutalen Tötungsszenen eines Mortal Kombats oder eines Sniper V2 in 5 oder 10 Jahren nicht mehr indizierungswürdig.
Solange Politiker Videospiele als Grund für Schulabbruch, zunehmende Jugendgewalt oder sogar aus Vorbereitung eines Amoklaufes werten, rechne ich nicht damit, dass Videospiele irgendwann als Kulturgut anerkannt werden.
Wieso ist GoW 3 Ascension geschnitten? Bzw. an welcher Stelle?
26. März 2013 um 14:31 #1122282Sauerland ist Schauerland
Teilnehmerhttp://www.schnittberichte.com/news.php?ID=5117
Ich war auch schon an der Stelle. Ist definitiv kein Zufall, sondern ein gewollter Cut.
26. März 2013 um 17:55 #1122283LaimNeeson
TeilnehmerKiller Instinct bzw. Killer Instinct Gold auf SNES/N64
meiner Meinung nach waren das wirklich harmlose und vor allem unrealistische Beatemups ….
27. März 2013 um 9:07 #1122284sansibal
Teilnehmermit der rechtlichen Sachlage kenne ich mich nicht aus, hier im Forum dürft ihr die Spiele beim Namen nennen, in der M!Games theoretisch auch, nur bekommt ihr dann Ärger mit dem Staatsanwalt. Wieso eigentlich? Vielleicht kannst du das Thema kurz in dem Artikel anschneiden.
Soweit ich mich erinnern kann, sind einige Spiele in Deutschland wegen der Indizierungsgefahr erst gar nicht offiziell veröffentlicht worden.
– The Mark of Kri
– State of Emergency
– Shellshock Nam ´67
– CrackdownHervorheben möchte ich nur The Mark of Kri. Ein wirklich knallhartes Action-Adventure mit einem gelungen Kampfsystem. Jedem Neo-Retro Gamer vorbehaltos zu empfehlen und ein guter Grund die alte PS2 wieder zu reaktivieren.
27. März 2013 um 12:02 #1122285Anonym
InaktivNennen ist nie das Problem, bewerben ist eins. Bei Magazinen läuft es im Zweifelsfall so, dass jemand eine einstweilige Verfügung erwirken könnte, weil sich fragwürdige Inhalte darin befinden. Dann wird das Heft aus dem Handel genommen und bis eine richterliche Entscheidung getroffen wird, ob das Heft tatsächlich zu indizieren ist und ob es sich um Werbung handelt, ist der Monat längst vorbei und der Verlag sitzt auf dem wirtschaftlichen Schaden. Das kann und will sich keiner leisten, daher scheuen sich Verlage/Magazine bei dem Thema. Aber eine redaktionelle Behandlung des Themas ist an sich kein Problem.
27. März 2013 um 12:27 #1122286Ronyn
TeilnehmerVerstehe!
27. März 2013 um 12:28 #1122287Ronyn
TeilnehmerEy!!
Michael Herde wrote:Wir sind uns wohl alle einig,
dass Indizierungen für erwachsene Gamer keine Vorteile bringen,
also sollten wir es dabei einfach belassen,
es gibt schlicht nichts Neues dazu zu sagen.Verstehste?!
27. März 2013 um 15:41 #1122288schnitzel
Teilnehmer28. März 2013 um 9:00 #1122289sansibal
Teilnehmer@Michael:
danke für die erklärende Antwort. Dann werde ich mich mal von der neuen Rubrik “Indizierungsbegründung des Monats Geheimakte MAN!AC” die Fotostory, wie im aktuellen Heft angekündigt überraschen lassen.Über die Osterzeit sollte wohl noch mehr interessantes Material von den Man!acs hier im Forum zusammen kommen.
28. März 2013 um 12:21 #1122290Anonym
Inaktiv@schnitzel78: Wenn ich sagen würde “das indizierte Spiel X ist schlecht”, dann sehe ich den Werbecharakter ebenso wenig wie wenn ich sachlich beschreiben würde “das indizierte Spiel X beinhaltet Y”. Ich werte ja nicht positiv. Würde ich hingegen sagen “das indizierte Spiel X ist super, weil Z”, dann wäre das zumindest meiner Einschätzung nach eher problematisch.
28. März 2013 um 13:29 #1122291Sauerland ist Schauerland
TeilnehmerWarum soll Resi CV denn folgeindiziert worden sein? Die 25 Jahre sind doch noch nicht um. Es steht jetzt erst 10 Jahre auf dem Index, wenn ich mich nicht irre.
@Michael
Ist es nicht kritisch, wenn ihr Bilder von indizierten Spielen ins Magazin nehmt? Dann könnte z.B. ein kleiner, “Gewalt-geiler” Sauerländer sehen, dass das Spiel schön blutig ist und gefallen daran finden. Somit erfüllt dies doch den “Tatbestand” einer Werbung oder?29. März 2013 um 10:42 #1122292NoLifeKing
TeilnehmerMich würde mal interssieren warum der Lightgun-Shotter Resident Evil Umbrella Chronicles auf Index steht, aber der Nachfolger Darkside Chronicles ohne Probleme durchgewungen wird. Beide Spiele unterscheiden sich nicht in der Gewaltdarstellung.
Genauso Interessant wäre zu erfahren warum Resident Evil Code Veronica X noch indiziert ist. Dachte es wurde sogar vor kurzem folgeindiziert. Wegen der Xbox360 Download Version.
Die Gewalt ist heutzutage ein Witz.Wäre echt cool wenn ihr da nen Bericht ins Heft packt.
30. März 2013 um 14:24 #1122293Anonym
InaktivEs kommt auf den redaktionellen Kontext an. Ich zeige ja nicht etwas, um zu loben, wie geil es doch ist. Ich zeige etwas, um faktisch darzustellen, dass es so ist wie es ist und dass es deshalb indiziert wurde. Redaktionelle Aufarbeitung nennt man das. Es ist sicherlich ein schmaler Grad, aber genau deshalb muss man es meiner Meinung nach erst recht machen. Mal sehen, wie sich die Konzeptphase weiter entwickelt…
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