PS3 und 3DS vorhanden – trozdem “wieder” ein SNES ?
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kevboard vor vor 11 Jahren, 7 Monaten aktualisiert.
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28. Januar 2014 um 11:55 #1173547
belborn
TeilnehmerIch schau gern hier vorbei.Sobald es was Neues zu Übersetzungen oder Hacks gibt,findet man es in der Datenbank.Mit den Patches zum Herunterladen.
Besser selbst patchen,beugt Überraschungen vor.
http://www.romhacking.net28. Januar 2014 um 12:00 #1173548captain carot
TeilnehmerNix für ungut, Quellen zu ROM-Files bitte nur setzen, wenn die auch wirklich freigegeben sind!
Von mir aus kann gerne auf einwandfreie Sachen verlinkt werden, den Rest vorzugsweise nicht direkt.
28. Januar 2014 um 12:11 #1173549rvn
ModeratorGibt es bezüglich ROMs eigtl eine klare Rechtslage oder ist das immernoch Grauzone?
28. Januar 2014 um 12:17 #1173550Fuffelpups
TeilnehmerWieso grauzone, solange du die Spiele legal dumbst, also das Spiel besitzt und dein Backup selbst erstellt, dann ist das völlig legal. Nur das herunterladen ist illegal und keine grauzone.
28. Januar 2014 um 12:23 #1173551rvn
ModeratorLaut deinem Link ist das Runterladen von ROMs aber nicht explizit illegal, sondern Grauzone.
28. Januar 2014 um 12:29 #1173552Fuffelpups
Teilnehmerrvn wrote:Laut deinem Link ist das Runterladen von ROMs aber nicht explizit illegal, sondern Grauzone.
Nein, nur bei Abadonware.
Erster Absatz: “ROM: Hier gilt das Gleiche wie bei einer Wii-ISO.”
Wii-ISO: “Die Inhalte einer Wii-ISO sind urheberrechtlich von Nintendo und Drittherstellern geschützt. In keinem Fall ist eine aus dem Netz beschaffene Wii-ISO legal, auch nicht, wenn man das entsprechende Spiel käuflich erworben hat. Da der § 53 des Urheberrechtsgesetzes, welcher Privatkopien erlaubt, keine Anwendung auf Software findet, ist es grundsätzlich erst einmal illegal, eine Kopie davon anzufertigen. Doch keine Regel ohne Ausnahme. Denn der §69d UrhG erlaubt es uns, eine Sicherungskopie anzufertigen”
28. Januar 2014 um 12:43 #1173553rvn
ModeratorAber der Status als Abandonware trifft doch auf jede ROM zu, die nicht per Virutal Console oder Sega Collection etc käuflich erhältlich ist, oder nicht?
28. Januar 2014 um 12:50 #1173554Fuffelpups
TeilnehmerAuf der sicheren Seite bist du nur, bei Software die vom Publisher selbst freigegeben wurde oder wenn niemand mehr die Rechte an der IP besitzt. Abandonware ist kein Rechtskräftiger Begriff und in Deutschland greift immer das Urhebergesetz, wenn es noch jemanden gibt der die Rechte daran hat.
28. Januar 2014 um 12:54 #1173555captain carot
TeilnehmerSolange ein ROM-File rechtlich geschützt ist hast du einen illegalen Download. Auch wenn der Download selbst nichtmal eine Straftat ist wär´s mir deswegen sehr recht, wenn keine Links zu entsprechenden ROM´s gesetzt werden.
Dann gibt es frei verfügbar gemachte Software. Findet man vorzugsweise, aber nicht nur bei Heimcomputern. Factor 5 hat z.B. selbst Sachen auf der noch aktiven Webseite angeboten, der Thalion Webschrine ist auch eine Quelle und viele andere Titel wurden jeweils einzeln freigegeben, der Clou, Lure of the Temptress oder Beneath a Steel Sky bspw.
Dann wäre da noch die Grauzone Abandonware im eigentlichen Sinn. Also Software, die keinen aktiven Rechteinhaber mehr hat. Das kann man zumindest nicht als illegalen Download bezeichnen. Spiele von Thalion oder Dynamix fallen voll und ganz unter klassische Abandonware Definition, wobei sich auch hier BEispiele finden, in denen der Rechteinhaber die SW explizit freigegeben hat.
28. Januar 2014 um 12:57 #1173556rvn
ModeratorJa so siehts wohl aus. Aber ich hab auch noch nie gehört, dass jemand wegen Super Nintendo ROMs belangt wurde^^
Bis zu VC Zeiten war es ja auch so, dass ROMs von den alten Klassikern immer eine prima Werbung für Nintendo waren. Dieser ganze Internetkult um alte Konsolen geht zu Teilen mit Sicherheit darauf zurück, dass jeder jederzeit jedes Spiel per Emulator “mal reinlegen” und in Nostalgie schwelgen kann.
Sowas hält ja letztendlich auch die alten Spiele am Leben. Per VC gibt es ja jetzt nicht wirklich viele Spiele.28. Januar 2014 um 13:04 #1173557captain carot
TeilnehmerNintendo selbst nimmt das z.B. auch bisher relativ locker. Soweit ich weiß sind die nie gegen eine Seite vorgegangen, die keine kommerziellen Interessen hat und Sachen wie Star Fox 2, das ja mittlerweile debuggt und übersetzt wurde stören sie wohl erst recht nicht.
Andere Rechteinhaber lassen ROM-Files löschen oder klagen mal gegen Seitenbetreiber. Wer Sachen runterlädt ist da bisher ziemlich sicher. Anders sieht es beim Upload aus. Insbesondere auch von rechtlicher Seite.
28. Januar 2014 um 13:08 #1173558Fuffelpups
TeilnehmerNintendo ist doch nett, der Össi der 1,3 Millionen Dollar zahlen musste, weil er New Super Mario Bros. Wii hochgeladen hat, der bekam dieses Jahr ne Ganon Statue. (
)
28. Januar 2014 um 13:17 #1173559ChrisKong
TeilnehmerDarum bieten solche Seiten auch nur die Downloadlinks an. Als Schweizer siehts halt anders aus, da gibts keine illegalen Downloads, sprich, sofern wir nicht von Material reden, das prinzipiell illegal ist und mit dem man sich strafbar macht.
Die Frage ist, ist der Download einer gehackten ROM in Germany auch illegal?28. Januar 2014 um 13:21 #1173560rvn
ModeratorDas ist ja im Prinzip so, wie wenn ich jetzt eine Mod über Skyrim bügel und das ganze dann im Netz verbreite.
28. Januar 2014 um 13:39 #1173561ChrisKong
TeilnehmerNun nicht ganz, die Hacks sind teilweise wirklich so verändernd, dass vom ursprünglichen Spiel eigentlich nichts mehr bleibt ausser das grafische Grundgerüst. Bei Mods ist es ja mehr die Grafik, die verändert wird, oder nicht? Klar, gibt auch noch andere Mods, aber sind die nicht meistens mehr Veränderung im Detail?
Nur ob so oder so, ich würde mich nicht wundern, wenn da eine Grauzone ist.
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