ChrisKong
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ChrisKongTeilnehmer@Lofwyr
Ohh da hat aber einer seine Assozialität fett in die Agenda eingetragen.
@Fenris
Stille Wasser gründen tief. Schnitzel ist genau der Typ, von dem es dann heisst er wäre immer so freundlich und hilfsbereit gewesen. Wahrscheinlich röstet er gerade Augäpfel, die er seinen Opfern entrissen hat und trägt ihre Haut als Badehose, währen er aus ihren Schädeln Limo trinkt. Ich wär da lieber vorsichtiger.
ChrisKongTeilnehmerGrüsse aus der Zwischenwelt des schlechten Geschmacks

ChrisKongTeilnehmer@Schnitzel
Die Atmosphäre von Shining ist voll Retro und grossartig. Allein die Intromusik mit der langen Kamerafahrt ist schon irgendwie grusliger als die letzten 30 Tortureporn-Filme. Der Film hat auch einige Schwachstellen, aber sicher ein Film, der auf deiner Bucketliste gestrichen gehört, anschauen!!@fenris
Bei der Neuverfilmung von the Grudge scheisst man sich schon ein, wenn das DVD-Menü ertönt, was sicher auch meiner Anlage geschuldet ist. Dazu habe ich noch eine lustige Story, die ich hier später noch erzählen werde.
@Bitt0r
Der Schluss ist Kacke, aber das Ende im Buch wäre praktisch nicht zu verfilmen gewesen, gerade auch das erste Ende mit den Kindern und das richtige Ende ist einfach zu surreal.@Max
Ich lese die Cinema seit ich klein bin, aber die Wertungen geniesse ich mit grösster Vorsicht. Was die alles über den grünen Klee loben, lässt manchmal Zweifel an deren Kompetenz aufkommen.
ChrisKongTeilnehmer@Max Naja jeder Mensch hat seine Fehler, zum Glück ist es bei dir sowas banales wie ein schlechter Filmgeschmack

ChrisKongTeilnehmerWolfenstein werde ich mir nun sicher nicht mehr holen

ChrisKongTeilnehmerDem Ende nach, vermutlich der Vierte, denn ein Happyend mit Schmalz war es nicht, eher eine Zurschaustellung unterirdischster Film(kunst).
ChrisKongTeilnehmerStimmt, fliege mit ihr eine Zeitzone westwärts und du kannst sie sogar 25h pro Tag spielen lassen

ChrisKongTeilnehmerSorry aber Twilight ist ja wohl der letzte Dreck. Lief letztens auf Prosieben und weil ich den Anschlussfilm schauen wollte habe ich etwas früher eingeschaltet, um mal zu sehen, wie schlimm die Filme denn nun wirklich sind und ich wurde nicht enttäuscht. Wenn Stewart und Pattinson und Lautner ihren Schmus verzapfen, dann muss ich den Brechreiz unterdrücken, dagegen sind die letzten Potterfilme ja geradezu anspruchsvolles Arthousekino.
Filme die auf Fanfictionautorenniveau basieren und von 3.Klassigen Autoren adaptiert werden, durch Regisseure inszeniert werden, die im TV der 80er beheimatet sein müssten, sowas gehört geschredddert.
Wenn man sich Müll anschauen will, dann die Twilight Filme, Sucker Punch und so ziemlich alles von Boll und WS Anderson.
ChrisKongTeilnehmer@Rubio
Wenn du auf eher subtilen Grusel stehst, dann wäre the skeleton key vielleicht etwas oder Schatten der Wahrheit.
Eine super Horror atmo hat auch der erste Candyman.
Etwas fantastischer gehts in Zimmer 1408 zu, aber sehr intensiv.
Desillusionierte Helden findest du in Jaccobs Ladder.
Solls mehr ein Psychogramm sein, und das kann ich schon mal verraten ist extrem spannend, dann empfehle ich Arlington Road, soeben neu als Bluray erschienen.
ChrisKongTeilnehmerUrheberrechte und Leistungsschutzrechte entstehen bereits durch die Schöpfung des Werkes bzw. durch die Erbringung der Leistung selbst (Realakte) – einer Registrierung oder Anmeldung bedarf es nicht. Daher können auch Schüler – unabhängig von ihrem Alter – an den von ihnen erstellten Arbeiten bzw. erbrachten Leistungen Urheberrechte oder Leistungsschutzrechte erwerben. Anders als das zeitlich unbegrenzte Sacheigentum ist der urheberrechtliche Schutz zeitlich begrenzt. Die Schutzfristen sind unterschiedlich, je nachdem, um welchen Schutzgegenstand es sich handelt:
Das Urheberrecht an Werken endet grundsätzlich 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers (bzw. des letzten lebenden Miturhebers).
Die Schutzfrist für Musikaufnahmen (Leistungsschutzrechte der Produzenten und Interpreten) beträgt in Österreich 50 Jahre ab der Veröffentlichung.
Die Schutzfrist für Filmwerke endet 70 Jahre nach dem Tod des Letztverstorbenen aus dem Personenkreis des Hauptregisseurs, des Urhebers des Drehbuchs, der Dialoge und des für das Filmwerk besonders geschaffenen Werkes der Tonkunst.
Die Schutzfrist für Leistungsschutzrechte der Filmdarsteller beträgt 50 Jahre ab Ablauf des Jahres, in dem die Aufführung stattgefunden hat bzw. wenn die Aufführung vor Ablauf dieser Frist auf Bild- oder Schalltonträger festgehalten wurde, 50 Jahre nach der Veröffentlichung.
Für Erstherausgeber nachgelassener Werke beträgt die Schutzfrist nur 25 Jahre.
Für Datenbankhersteller beträgt die Schutzfrist nur mehr 15 Jahre. Nach Ablauf der Schutzfrist steht das Werk bzw. die Leistung für jeden zur beliebigen Nutzung zur Verfügung.Hab das von einer österreichischen Seite mal kopiert. Ich denke, dass dies im wesentlichen auf den gesamten deutschsprachigen Raum Anwendung findet.
Wie das bei Videospielen konkret ausschaut, weiss ich nicht. Gibts hier Unterschiede, wenn dem Spiel eine Filmlizenz als Grundlage vorliegt, oder werden alle Spiele gleichbehandelt. Das wäre auch mal ein Thema für die MGames, hier müsste man genauer recherchieren.
ChrisKongTeilnehmerDas erinnert mich immer an die schönen Meldungen auf youtube, dass das gewünschte Video in meinem Land nicht zur Verfügung steht.
ChrisKongTeilnehmerOK, wenns für euch zu spät ist, dann eröffne ich für euch einen Verwesungsthread, wer die meisten Fliegeneier in sich entdeckt hat gewonnen.
ChrisKongTeilnehmerMir tuts ja ehrlich gesagt leid für Doom, besonders wenn der Scheiss mit den Importsperren definitiv sein sollte. Das ist mMn die Einschränkung, die sich am direktesten bemerkbar machen wird.
ChrisKongTeilnehmerThird Party Support ist halt ein pro Argument und kein Support ist halt, naja zumindest kein Vorteil.
@Fuffelpups Also da sind Emulatoren anwendungsfreundlicher als der Homebrewchannel mit dem man sogar unter Umständen bei Problemen, den Support von Nintendo vergessen kann. -
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