G. grübelt #06 – Schlüsselfragen

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Phänomen Keyselling

Für PC-Spieler und Nutzer der Online-Plattform Steam sind Aktivierungscodes längst keine Seltenheit mehr: Wer ein Spiel erwirbt, muss dieses zunächst per beiliegendem Produktschlüssel freischalten, dafür winkt zum Dank etwa eine digitale Kopie. Über diese Praxis mag man trefflich streiten können, unzweifelhaft hat sie sich jedoch so fest etabliert, dass aus dem Handel mit solchen Codes, dem sogenannten Keyselling, ein regelrechter (grauer) Markt geworden ist. Im Konsolensektor sind wir von Account-Bindung und Aktivierungszwang noch weitgehend befreit, wie lange uns dieser Luxus allerdings erhalten bleibt, kann niemand mit Gewissheit sagen. Damit Ihr bei dieser aktuellen Problematik mitreden könnt, bringen wir Euch inhaltlich wie juristisch auf den neuesten Stand!

Anschließend wollen wir Eure Meinung wissen: Interessiert Euch das weite Gebiet “Videospiele und Recht” im Allgemeinen? Sollen wir uns diesem Thema öfter widmen? Und gibt es ein spezielles Gebiet, über das Ihr gerne mehr erfahren würdet? Schreibt es uns in die Kommentare!

Koopa
I, MANIAC
Koopa

np! verkaufen se halt komplett. spiel komplett versand inland – 6 eurospiel komplett versand eu – 15 euroentsorge den driss, mir reicht der key – für sie als besonderer service kostenlos.

Oliver Gruener
I, MANIAC
Oliver Gruener

[quote=stneo]

Was ich nicht ganz verstehe… Der Publisher verkauft ja schon an den Händler und dieser wiederum an den Kunden. Meiner Ansicht nach erschöpft sich hier schon das Recht des Publishers.
Sonst dürfte ich erworbene Produkte nie einzeln verkaufen dürfen (zB das Autoradio oder bei einem Konsolenbundle mit Spiel), sondern nur so, wie ich es im Handel erworben habe.

[/quote]Richtig, es gibt den Erschöpfungsgrundsatz. Gerade unter diesem Gesichtspunkt ist das Urteil recht interessant, da schon vor etlichen Jahren das BGH festgestellt hat, dass z.B. ein mit einem PC gebündeltes Windows auch einzeln verkauft werden darf. Der Unterschied hier ist aber, dass der ursprüngliche PC nicht von Microsoft stammte sondern es sich um ein Bundle von einem PC Anbieter handelte, wo eben u.U. gerade der Hauptteil, der PC, irgendwann veraltet oder kaputt ist und die beiliegende Software, die ja eben von einem anderen Hersteller ist, dann eben durchaus einzeln weiter verkauft werden darf.In diesem Fall geht es eben darum, dass ein Hersteller ein Produkt bestehend aus Packung, Datenträger, Anleitung und Seriennummer anbietet, der Händler aber nicht das Gesamtpaket verkauft sondern nur die Seriennummer. Das Gericht sagt jetzt eben, dass dieses Vorgehen gegen das Urheberrecht verstößt, weil eben Datenträger und Co. mit zum Produkt gehören und nicht bloß der einzelne Key.

Zetsubouda
I, MANIAC
Zetsubouda

[quote=stneo]

Was ich nicht ganz verstehe… Der Publisher verkauft ja schon an den Händler und dieser wiederum an den Kunden. Meiner Ansicht nach erschöpft sich hier schon das Recht des Publishers.
Sonst dürfte ich erworbene Produkte nie einzeln verkaufen dürfen (zB das Autoradio oder bei einem Konsolenbundle mit Spiel), sondern nur so, wie ich es im Handel erworben habe.

[/quote]…oder müsste es an den Publisher zurückgeben, damit dieser es wieder zum regulären Preis verkaufen kann und ihm kein “”Verlust”” entsteht. Genau der Punkt stört mich auch. So wird nicht nur der freie Handel eingeschränkt, sondern auch der Umgang mit dem erworbenen Eigentum, obwohl die Kosten im Prinzip einfach nur weitergetragen werden.

stneo
I, MANIAC
stneo

Was ich nicht ganz verstehe… Der Publisher verkauft ja schon an den Händler und dieser wiederum an den Kunden. Meiner Ansicht nach erschöpft sich hier schon das Recht des Publishers.Sonst dürfte ich erworbene Produkte nie einzeln verkaufen dürfen (zB das Autoradio oder bei einem Konsolenbundle mit Spiel), sondern nur so, wie ich es im Handel erworben habe.

Oliver Gruener
I, MANIAC
Oliver Gruener

Doppelpost wegen mal wieder lahmer Webseite … 🙁

Oliver Gruener
I, MANIAC
Oliver Gruener

Noch einmal schön erklärt. Die entsprechenden Paragrafen führte ich ja schon an. Die meisten Leute verwechseln Eigentum mit Urheberrecht, das sind jedoch zwei völlig verschiedene Dinge.Übrigens, selbst wenn in den AGBs eines Spiels steht, dass nur ein Nutzungsrecht eingeräumt wird, so ist dieser Passus, der wohl einfach 1:1 aus der amerikanischen EULA übernommen wurde, schlicht ungültig. Wie alles was in AGBs steht, das mit deutschem Recht nicht in Einklang ist. Wie heißt es so schön: “”Papier ist geduldig””, und die Hersteller setzen natürlich alles daran, den Kunden im Glauben zu lassen, dass er möglichst wenig Rechte hat. Und es funktioniert – leider! Denn man sieht in Foren immer wieder Nutzer, die keine Ahnung haben.

captain carot
I, MANIAC
captain carot

Nach deutschem und so wie es derzeit aussieht auch EU-Recht erwerbe ich sehr wohl das Eigentum an einer Software als “”Sachgegenstand””.Das geistige Eigentum, also etwa die Charaktere in einem Videospiel, eine Routine innerhalb der Software etc. erwerbe ich aber nicht.Das bedeutet, ich darf bspw. keine Halo Assets oder Halo Musik verkaufen, das erworbene Spiel als ganzes hingegen wohl. Das ist auch keineswegs neu, denn es erstreckt sich auch auf andere Medien. Ich darf bspw. den Charakter Harry Potter nicht veräußern aber sehr wohl gebrauchte Harry Potter Bücher.Probleme tauchen hier eigentlich erst in digitaler Form auf. Etwa auf Grund von Kopierschutz- und Accountbindungsmechanismen.Auch wenn das Hersteller gerne verklickern wollen erwerbe ich aber keineswegs nur ein Nutzungsrecht, ich erwerbe das Eigentumsrecht an der Kopie einer Software.Um mal bei der Autoanalogie zu bleiben, wenn ich einen Golf kaufe, dann gehört das geistige Eigentum an der Fahrzeugtechnik VW, die ja Motor, Karosserie etc. entwickelt haben. Dennoch erwerbe ich das Eigentum am Auto.

Zetsubouda
I, MANIAC
Zetsubouda

[quote=Nightrain]

Du hälst Dich da Deiner Sicht der Dinge fest. Ob Du etwas mietest oder kaufst, ist ersteinmal völlig egal. Du erwirbst in jedem Fall das Recht zur Nutzung.

… davon mal Abgesehen verkaufst Du bei Online-Accounts auch nicht Deine Arbeitszeit! Himmel, wenn man das was Du schreibst so liest, dann möchte man meinen Du summst beim Tippem die Pippi Langstrumpf Musik.
Du kannst hier gerne noch zig Posts weiter diskutieren und darauf beharren, dass Deine Ansicht ja die Richtige ist. Fakt ist, das Gericht erteilt Dir und auch dem Typen aus dem Artikel dafür eine Abfuhr.

[/quote]Natürlich halte ich an meiner Sicht der Dinge fest. Wie du vielleicht (oder auch nicht..) in den vorherigen Posts gelesen hast, geht mir dieses juristische Palaver der Großkonzerne am Popes vorbei.Allerdings habe ich nie behauptet, dass meine Ansicht die richtige und für jeden Bürger gültige ist. Um dir mal ein Beispiel zu Account-Verkäufen zu geben:[quote]Rechtliches:Alle RIOT Charaktere sind das geistige Eigentum von Riot Games.LTD. Ich erhebe keinen Anspruch auf das virtuelle Eigentum der hier gehandelten Gegenstände.Der Käufer zahlt nur für die Zeit und die Arbeit, die aufgewendet wurden, um den oben aufgeführten Spielstand der Charaktere zu erreichen.Der Account selbst bleibt deshalb Eigentum von Riot Games.LTD.Der Käufer stellt zudem den Verkäufer mit dem Kauf dieses Artikels von sämtlichen Ansprüchen seitens Riot Games.LTD frei!Darüber hinaus verpflichtet sich der Käufer unmittelbar nach Erhalt der Login-Daten sämtliche Accountdaten wie e-Mail, Kontodaten, Adresse, usw. zu ändern!Sollte dem Verkäufer durch Versäumnis des Käufers Nachteile entstehen,fallen diese zu Lasten des Käufers. Mit Gebot auf diese Auktion geben sie ihr Einverständnis zu dieser Erklärung.Als Privatperson biete ich keine Garantie oder Gewährleistung an. Alle Angaben wurden nach dem besten Wissen und Gewissen abgegeben! Keine Haftung für Tipp- oder Rechtschreibfehler.Dies ist eine Versteigerung im Sinne§156 BGB. Dies bedeutet, dass der Höchstbietende nach §312d Artikel 4 Absatz 5 BGB (vormales FernAbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Jeder Bieter erkennt diese Klausel mit Gebotsabgabe an.Ebay – Auktionen sind rechtsgültige Kaufverträge (BGH Urteil7.11.2001, AZ VII ZR13/01).Als Privatverkäufer übernehme ich keine Gewährleistung nach EU-Recht. Mit der Abgabe eines Gebotes erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, auf die ihnen gesetzlich zustehende Garantie/Gewährleistung zu verzichten.Die einjährige Gewährleistung /Garantie bei Gebrauchswaren nach EU-Recht wird hiermit ausgeschlossen.[/quote] (Direkte Kopie des Kleingedruckten eines Angebotes auf ebay)Das geistige Eigentum (bzw. digitale Erzeugnisse) der Firmen kannst du nicht verkaufen, also wird ganz simpel für die investierte Zeit bezahlt. Was ich summe und was nicht, das bleibt mein Geheimnis.. 😛

IceWilliams
I, MANIAC
IceWilliams

Es ist aber halt ein Unterschied, ob eine Privatperson legal ein Auto verkauft. Oder eben ein Händler hunderte, und juristisch scheinbar illegal.Dazu musste die Software auch erst produziert werden, und die Kosten verteilen sich dann halt auf eine gewisse Anzahl an keys. Und wenn ich halt erst mit X keys die Produktionskosten erreiche, und durch diesen Händler Y Keys zum erreichen von Ziel X fehlen, schreibe ich auch rote Zahlen . Egal ob die keys an sich keinen materiellen Wert haben.

SxyxS
I, MANIAC
SxyxS

und wenn jemand sein neues Auto gebraucht verkauft dann entgehen dem Autohersteller auch einnahmen.dasselbe bei Bettvorlegern,T-shirts ,Gabeln u eigentlich allem,bis auf toilettenpapier.Erschwerend kommt hier hinzu,dass Auto tatsächlich produziert werden müssen,dh der Produzent auf seinem Produkt liegenbleibt + die Kosten für Rohstoffe,verarbeitung u Lohn trägt während verkäufer digitaler Produkte können hingegen beliebig reproduzieren.Dass das eine Besitzu das andere Eigentum ist hat einfache Gründe.Durch Bestechung(legalisiert lobbyismus) genannt sorgt man dafür dass gewisse Gesetze erlassen werden/wurden die die Definition zu Gunsten der Bestecher(idr Konzerne die Macht in Form von Geld u Vitamin B ausüben)umformen.(nach dem Motto:Raider heisst jetzt Twix,mit dem Unterschied: es gibt eine findamentale Änderung)Da sich der Durchschnittmichel zwar ärgert ,aber in der Regel sofort den Schwanz einkneift sobald sich eine Begründung sachlich/intellektuell anhört kommt man mit billiger Wortklauberei durch.Dass digitale Medien als Besitz gehandelt werden hat also nur einen Grund:Die Konzerne haben für diese Definition viel Geld bezahlt.Natürlich könnte man auch den Spiess umdrehen u sagen:Eigentum existiert nicht.Solange ich gezwungen bin zb Steuern auf mein Haus zu zahlen,gehört es nie wirklich mir,da ich das Hause quasi nur gemietet habe u sobald ich die Steuer nicht zahle gibt es eine Zwangshypothek.Kommt noch hinzu dass es auch zb staatliche Zwangshypotheken gab(1923/1948)-zum angeblichen Allgemeinwohl.Dh Besitz u Eigentum sind letztenendes beliebig definierbarsowie Bestechung u Lobbyismus es sind u der kleine Mann ist zu 100% nicht der der hier entscheided was was ist.

Oliver Gruener
I, MANIAC
Oliver Gruener

@ Nighttrain: Man erwirbt in Deutschland das Eigentum durch den Kauf.§433 BGB: “”Durch den Kaufvertrag wird der Verkäufer einer Sache verpflichtet, dem Käufer die Sache zu übergeben und das Eigentum an der Sache zu verschaffen.””Wobei Software laut BGH als

IceWilliams
I, MANIAC
IceWilliams

Zum einen: ich finde Berichte die sich mehr um rechtliche oder sonstige Branchenhintergründe kümmern, grundsätzlich interessant. Davon gerne mehr, auch im Magazin.Beim obigen Fall muss man wohl differenzieren, moralisch scheint der Verkäufer nix verwerfliches zu machen. Er kauft günstig ein, verkauft es teurer weiter. Solange Steuern bezahlt werden, Gewerbe angemeldet ist, etc, scheint alles okay. Juristisch sieht es wohl anders aus. Ob das gut oder schlecht ist, sollen andere bewerten.Aber man sollte auch mal die Sicht des Publishers betrachten: da verkauft ein dritter die eigenen Spiele günstiger weiter, und dadurch entgehen dem Publisher Einnahmen. Und da der Verkäufer wohl nicht legal handelt, gibt’s die Unterlassungsklage, um sich die eigenem Einnahmen zu sichern. Kann man moralisch auch irgendwie nachvollziehen…

Koopa
I, MANIAC
Koopa

keys sind keys. woher ich se bekomme is mir dann auch egal und bei dem was man da teils dran spart is es ansich auch relativ egal ob mir dan mal ein spiel gesperrt werden sollte, wobei das noch nie passiert is. wobei 99% der steam keys bei mir eh aus humble bundle oder steam eigenen sales kommt.

Gast

Du hälst Dich da Deiner Sicht der Dinge fest. Ob Du etwas mietest oder kaufst, ist ersteinmal völlig egal. Du erwirbst in jedem Fall das Recht zur Nutzung…. davon mal Abgesehen verkaufst Du bei Online-Accounts auch nicht Deine Arbeitszeit! Himmel, wenn man das was Du schreibst so liest, dann möchte man meinen Du summst beim Tippem die Pippi Langstrumpf Musik.Du kannst hier gerne noch zig Posts weiter diskutieren und darauf beharren, dass Deine Ansicht ja die Richtige ist. Fakt ist, das Gericht erteilt Dir und auch dem Typen aus dem Artikel dafür eine Abfuhr.

Zetsubouda
I, MANIAC
Zetsubouda

Den Widerspruch in deinem Post mal außer Acht gelassen:[quote]Sofern man keine ‘Miete’ an die Firmen zahlt, sondern einen festen Betrag und damit besagten Gegenstand erwirbt/in seinen Besitz bringt, sollten andere die Füße stillhalten.[/quote]Das ist für mich der Knackpunkt. Der Herr im Artikel hat die Spiele GEKAUFT. Nix mit Miete.Ein wesentlicher Unterschied, da bei einer Miete der Gegenstand im Besitz einer anderen Person verbleibt, der Mieter aber ein Nutzungsrecht ‘erwirbt’.Ein zusätzlicher Punkt ist die ‘Lizenz zur Nutzung’, die laut Entwickler ausgestellt wird.Ich darf den INHALT nicht (als den meinen) verkaufen; der GEGENSTAND an sich -sprich Datenträger, Hülle, Anleitung und eventuelle Boni- ist meinem Gutdünken unterworfen.Zu den Boni zähle ich auch Codes, die zum Download von Software berechtigen.Ob ich das Teil nach Timbuktu verkaufe oder durch nen Schredder jage, ist unerheblich.Die gleiche Erbsenzählerei gab und gibt es mit Accounts von Onlinespielen:Ob für World of Warcraft, League of Legends oder andere Titel, ich verkaufe nicht die Charaktere und deren Equipment (also den Inhalt), sondern die in diesen investierte ARBEITSZEIT.Und registriert wird kein Spiel, aus dem Grund es im Bedarfsfall verkaufen zu können.

Gast

Das hat nix mit meiner Meinung zu tun, das ist shclicht (deutsches) Recht. Du bist, sofern Du eine hast, als Mieter der Besitzer der Wohung. Du hast die tatsächlcihe Handhabe, Du hast sie quasi in der Hand.Die Wohung ist aber trotzdem Eigentum Deines Vermieters.Du kannst sie benutzen und sie in gewissem Maße umgestalten, verkaufen darfst Du sie aber nicht. Ebenso wie weitervermieten – sofern Letzteres nicht vertraglich anders abgestimmt wurde natürlich.Und da ist auch der Knackpunkt mit den Rechten. Ja Du kaufst das Spiel, wobei das eigentlich nur die Lizenz zur Nutzung ist. Es geht in Deinen Besitz über, Eigentümer bleibt aber weiter der Publisher. Der kann jetzt in vielen Fällen nicht verhindern, dass Du es weiterverkäufst – er würde es nicht einmal bemerken … jedenfalls nicht direkt. Indirekt vielleicht, weil er ein Spiel weniger vekaufen würde. Weit hergeholt, aber Du weißt was ich meine, denk ich mir?Dank DRM und Gamepass registriest Du das Spiel jetzt aber, das Du es nutzen kannst. Schwubs hat der Publisher kein Problem mehr, weil ein Anderer kanns ja nicht mehr nutzen.Klar kannst Du den Datenträger noch zerstören oder lila-blass-blau anmalen, dass ist aber egal, der er für jedes Spiel in Benutzung Geld bekommt – egal ob es dann wirklich benutzt wird oder nicht.Ist ja nicht so, als würde ich das Ganze für Gut heißen …

Zetsubouda
I, MANIAC
Zetsubouda

Es mag der Firmen geistiges Eigentum sein, aber was ich mit meinem Besitz tu oder nicht, das geht niemanden etwas an. Da können noch so viele Juristen ihre Finger heben, das interessiert mich nicht die Bohne.Sofern man keine ‘Miete’ an die Firmen zahlt, sondern einen festen Betrag und damit besagten Gegenstand erwirbt/in seinen Besitz bringt, sollten andere die Füße stillhalten.[quote]“”… Weiterveräußerung/Zerstörung MEINE Angelegenheit.””Eben nicht Deine Angelegenheit ist! Mal zum Unterschied: Besitz = tatsächliche Handhabe über einen “”Gegenstand””[/quote]Und was fällt -deiner Meinung nach- in den Bereich der ‘tatsächlichen Handhabe’?

Gast

Zetsubouda schrieb:””Kaufe ich etwas, ist es MEIN Besitz…””Richtig, es ist aber nicht immer auch Dein Eigentum, weswegen “”… Weiterveräußerung/Zerstörung MEINE Angelegenheit.””Eben nicht Deine Angelegenheit ist! Mal zum Unterschied:Besitz = tatsächliche Handhabe über einen “”Gegenstand””Eigentum = rechtliche Handhabe über einen “”Gegenstand””Der Besitzer KANN also der Eigentümer sein, MUSS es aber NICHT!

Zetsubouda
I, MANIAC
Zetsubouda

Das Thema ist auf jeden Fall interessant und weitere Beleuchtung wert.Persönlich sehe ich den vorliegenden Fall einfach: Kaufe ich etwas, ist es MEIN Besitz, Weiterveräußerung/Zerstörung MEINE Angelegenheit.Da können sich Publisher oder Entwickler im Kreis drehen wie sie wollen.Klar, das stimmt nicht mit der Rechtslage überein, aber was juckt mich das?Bezahlt ist bezahlt. Im beschriebenen Fall scheint mir der Publisher eher Pipi in den Augen zu haben, weil sich jemand sein eigenes Geldsäckchen füllt.

Seska1973
I, MANIAC
Seska1973

Oha, die Welle von Microsoft gegen PCFritz, kommt nun auch hier an… Ich bin interessiert, aber ich werde wohl nur mitlesen

captain carot
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captain carot

Generell ist die Entwicklung aus meiner Sicht in mehreren Punkten durchaus kritisch. Nicht mal unbedingt auf Seite des Handels sondern in erster Linie auf Konsumentenseite.Die Contentindustrie hat seinerzeit erfolgreich die traditionelle Privatkopie in weiten Teilen unterbinden können, hier bitte klar von illegaler und legaler Kopie trennen. Bleiben wir mal bei modernen Anwendungen, nicht kopiergeschützte CD´s rippen und auf meinen MP3 Player/Smartphone packen, das ist kein Problem.Will ich aber etwa meine Blu Rays auf ein NAS packen und von dort aus auf verschiedene Geräte streamen, die Originale könnten dann ja schön im Schrank stehen bleiben, dann bewege ich mich ganz schnell auf rechtlich unsicherem Grund.Der Raubkopie aus dem Internet tut das jedoch keinen Abbruch, über die richtigen Quellen kommt man illegal und kostenlos immer noch an so ziemlich alles, was man haben will.So gesehen ist hier nur der ehrliche Konsument, der Originale kauft und zur Strafe Anti Raubkopier Filmchen gucken muss gearscht.Bei Spielen ist das Thema noch diffiziler. Illegale Kopien laufen in den seltensten Fällen einfach so, wer Konsolen modifiziert muss etwa mit einem Onlinebann rechnen während die digitale Überwachung am PC Raubkopien ebenfalls stark zurückgedrängt hat.Beim PC geht das seit geraumer Zeit so weit, dass man nicht nur Raubkopien, sondern vor allem einen klassischen Gebrauchtmarkt erfolgreich unterbunden hat. Keytrading und auch Accounttrading sind primär eine Folge dieses weggefallenen Gebrauchtmarktes, für den Raubkopierer mit Kostenlosmentalität dagegen weit weniger interessant.Dabei sollte man sich klarmachen, dass hier sehr wohl klassische Nutzerrechte entwertet werden. Rechte, die man bisher bei körperlichen Gütern generell hatte.Vornehmlich scheinen wir im Konsolensektor bis auf weiteres nur als Digitalkäufer mit dieser Problematik etwas zu tun zu haben. Denn die sind entweder Account- oder Hardwaregebunden, so gesehen damit ‘wertlos’ weil eine mögliche Weiterveräußerung damit stark erschwert oder unmöglich gemacht wird. Natürlich wieder für die Käufer legaler Software, der gemeine Raubmordkopierer ist davon i.d.R. überhaupt nicht betroffen.Neuester Trend ist allerdings, insbesondere bei Ubi Soft der “”kleine”” Onlinezwang.The Division? MMO. Falls hier kein Singleplayer existiert also durchaus nachvollziehbar.The Crew? Sowohl Massive Multiplayer als auch Single Player, dummer Weise läuft der Single Player auch nur Online.Watch Dogs? Zwar kein direkter Onlinezwang, wer aber vom Onlinemodus auf den Offlinemodus wechselt wird regelrecht bestraft. Immerhin, noch gibt es wohl keine Accountbindung. Vorläufig stellt sich ‘nur’ die Frage, was mit solchen Spielen passiert, wenn mal die Server offline gehen. Bei bisherigen Open World Rennspielen kein Thema, die haben ja einen Offlinemodus. Wieder mal sind PC Spieler auch hier meist fein raus, denn oft können die einen eigenen Server auf die Beine stellen.Auf Konsolen geht das i.d.R. nicht.Dazu mag sich aber früher oder später eine Accountbindung gesellen. Und die könnte auch für Spiele kommen, die sich eigentlich offline spielen lassen. Was dann? Schlimmstenfalls sind Gebrauchtspiele dann wertlos, sobald entsprechende Server mal abgeschaltet werden nicht mehr nutzbar etc., geracde für Konsolenspieler könnte eine Entwicklung im PC-Bereich also einen Rattenschwanz hinter sich herziehen, wobei eben gerade die ehrlichen Käufer benachteiligt wären, nicht die Kopierfraktion.Es ist also keineswegs nur das Problem, dass Keyselling in der Grauzone irgendwelche “”Schmuddelhändler””.

Sakaro
I, MANIAC
Sakaro

Sehr schön. Erst einmal: Auf jeden Fall mehr zu Rechtsthemen, die Lage wird einfach immer unübersichtlicher. Ich verstehe das Urteil jedoch nicht. Wenn ich den Text mal übersetze, heißt es doch eigentlich, dass man keine unvollständigen Produkte weiterverkaufen darf. Das gleiche Szenario wäre zum Beispiel das Verkaufen einer Sammelfigur aus einer Special-Edition oder nur den Datenträger ohne Anleitung und Hülle. Das klingt für mich arg suspekt…