Akte BPjM – The House of the Dead

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Die Lightgun-Shooter-Serie The House of the Dead begann ihren Siegeszug in der Spielhalle, kam aber bald via PC und Sega Saturn auch in die heimischen Wohnzimmer. Die blutige Mutantenhatz, die Euch durch ein teuflisches Herrenhaus führt, stieß der BPjM sauer auf. Wir nennen Euch die Gründe..

The House of the Dead

Entwickler: Sega, Japan
Hersteller: Sega
System: PC / Arcade / Saturn
Veröffentlichung: 1996
Indizierungstermin: 11. Januar 1999
Indizierte Versionen: PC
Index-Liste: E

Die Mutanten sind los! Im Lightgun-Shooter-Oldie The House of the Dead für Arcade, PC und Sega Saturn ballert Ihr Euch durch das Herrenhaus des verrückten Doktors Roy Curien. Ihr seid  Teil des Agenten-Duos Thomas Rogan und ”G” und versucht, attackierende Mutantenhorden aufzuhalten. Nebenbei steht noch die Rettung von Rogans Freundin Sophie auf dem Plan. Ihr lauft wie auf Schienen automatisch durch die Levels (selten gibt es alternative Pfade) ladet hastig nach und ballert alles nieder, was Euch vor die Plastik-Pistole läuft. Oder besser fast alles, denn zahlreiche Wissenschaftler wollen vor den Monstern gerettet werden und spendieren Euch Extraleben, wenn Ihr sie schützt.

»Die reaktionsschnelle Einübung der Liquidation von Gegnern als einzige Handlungsoption, die gewaltsame Bekämpfung der Gegner zielt eindeutig auf gewaltverharmlosende Tendenzen und propagiert eine Einstellung, die auf den Nenner hinausläuft: Töten, um nicht vernichtet zu werden bzw. um nicht selbst getötet zu werden.«         

Auszüge aus der Indizierungs­entscheidung Nr. 5489 (V) vom 11.01.1999

”Neben Fledermäusen, Fröschen, Würmern und affenähnlichen Wesen gibt es eine ­Reihe an Mutanten, die durchaus Ähnlichkeiten mit menschlichen Wesen aufweisen und mit Händen, Zähnen, Äxten, Kettensägen und vergleichbaren Instrumenten zum Angriff auf den Spieler übergehen. […] Bei der Darstellung von Körpertreffern wird nicht nur zwischen Verletzung und Tod unterschieden, vielmehr ist jedem getroffenen Körperteil eine eigenständige Animation zugewiesen: Den Gegnern werden bei Treffern Arme, Kopf oder Beine förmlich abgerissen, ohne dass dies zwingend zum sofortigen Tod führt. […] Ein- und Durchschüsse sind deutlich sichtbar. Im Optionsmenü lässt sich die Farbe der Körperflüssigkeit verändern. […] Wie dem auch sei, die Körperflüssigkeit fließt bei ­jedem Körpertreffer in rauhen Mengen, und es liegt auf der Hand, dass sich der Spieler im Zweifelsfall für das naturalistische Blutrot entscheiden wird.
(…)
Das Spielkonzept von The House of the Dead fordert den Spieler annähernd ausschließlich i.S. des exzessiven, fortgesetzten Tötens bzw. Verstümmelns von gegnerischen Figuren, und zwar u.a. von solchen, die nach Phänotypus und Reaktion auf ­’Körpertreffer’ den Analogieschluss zum menschlichen Wesen nahelegen.
(…)
Der selbstgesetzte Anspruch des Software-Teams AM1, einen Horror-Cocktail mit Erlebniswert zu entwerfen, ist zumindest so weit verwirklicht, dass das Gremium nicht umhin kann, dem Spiel Kunstcharakter zuzubilligen, der aus einer stimmigen Gestaltung der Spieloberflächenstruktur, einem atmosphärisch dichten Zusammenspiel von Grafik, Animation und Sound herrührt. Auf der Ebene der Symbolstruktur hat The House of the Dead allerdings wenig zu bieten. Auf die Gestaltung eines nachvollziehbaren Inhalts, auf eine komplexe Spielgeschichte etwa oder ein differenziertes Persönlichkeitsprofil der Spielfiguren, wurde von Seiten der Macher wenig Augenmerk gelegt.”

Der Ursprung der traditionsreichen The House of the Dead-Serie erregte gleich die Aufmerksamkeit der BPjM. Obwohl man hier nicht einmal auf echte Menschen schießt und sich das Blut umfärben lässt, war den Jugendschützern der Titel zu heikel für deutsche Spielzimmer. Da die einzige Handlungsmöglichkeit im Spiel das Schießen ist, man den Monstern nicht ausweichen kann, sie zudem in humanoider Form daherschlurfen und sehr detailfreudig zerlegt werden können, war eine Indizierung auch im Hinblick auf bereits bewertete gleichartige Spiele unumgänglich. Das betont auch der Text der Indizierungsentscheidung: ”Das reflexartige Auslösen finaler Todesschüsse als wesentliche Spielanforderung und in Tateinheit mit einer blutigen und detailintensiven Aufbereitung der Folgen hat in der Vergangenheit in jedem Falle zur Indizierung durch das 12er-Gremium der BPjM geführt.” Interessant ist, dass die Prüfer dem Spiel aufgrund des gelungenen Zusammenspiels von Atmosphäre, Grafik und Sound durchaus Kunstcharakter zusprechen. Ein wichtiger Punkt, denn würde The House of the Dead als Kunst gelten, müsste es unter anderen Gesichtspunkten bewertet werden. Jedoch erfüllt es die Kriterien für ein Kunstwerk in zu vielen Punkten nicht: Die Geschichte ist zu platt und dient lediglich als dünner Leitfaden, die zwar Interpretationsspielraum bietet, an der der Spieler aber kaum Interesse entwickelt. Außerdem fehlt es den Charakteren an einer ausgearbeiteten Persönlichkeit.  

Du fragst Dich schon ewig, warum ein bestimmtes Spiel indiziert wurde? Dann schreib uns Deine Anregung an leserpost@maniac.de und wir gehen der Sache nach!

Pixelblut
I, MANIAC
Pixelblut

Großartiges Spiel. Hatte ich damals in der Spielhalle gezockt und dann 2003 nachdem ich mir einen Saturn zugelegt hatte. Die Automatenversion habe ich aber als wesentlich hübscher in Erinnerung – täuscht vielleicht auch. Wurde leider nach dem Saturn auf keine andere Konsole umgesetzt :-((

greenwade
I, MANIAC
greenwade

ich habs ein par mal in der spielhalle gezockt. höchste lightgun shooter kunst!

Red XIII
I, MANIAC
Red XIII

Du meinst wahrscheinlich die Fortsetzung.Die erschien für Dreamcast.Dort habe ich nämlich ebenfalls mit Freunden bis zum Abwinken Zombiesund andere Gewürm weggeballert.

Kahlmoix
I, MANIAC
Kahlmoix

system pc arcade Saturn….gabs das nicht auch für den Dreamcast? habs doch da wochenlang mitm kumpel gezockt…