captain carot
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captain carotTeilnehmerDas Rätsel war an sich nicht schlecht. Ich hatte nur irgendwie erwartet, dass ein bereits veröffentlichtes Spiel gemeint ist.
Jetzt muss ich erstmal nachdenken.
captain carotTeilnehmerWie es bei MS ganz genau funktioniert kann man natürlich nicht sagen. Der Ablauf ist grundsätzlich derzeit klar.
Du kaufst ein Spiel, installierst es und “registrierst” es online. Die Registrierung läuft wohl automatisch ab. Um die Nutzungsrechte zu überprüfen muss die Konsole dann regelmäßig online gehen.
Bis zu zehn “Family Member” sowie ein “Buddy” dürfen dann ebenfalls dieses Spiel nutzen, müssen (können?) das Spiel aber bei XBL runterladen. Klassisches Verleihen geht nicht, ein anderer Nutzer kann, wenn er kein Buddy oder Familienmitglied ist, das Spiel auf einem Fremdaccount nicht oder nur in deinem Beisein spielen. Da ist Microsofts Formulierung unklar. Auch das wird dann online überprüft.Alle genannten Rechte lassen sich beliebig einschränken.
Bei Wiederverkauf muss das Spiel über einen MS-Partner “freigeschaltet” werden, wird also von deinem Account gestrichen und auch von allen, mit denen du das Spiel teilst. Da auch Gebühren für den nächsten Käufer fällig werden ist der Wiederverkauf aber zukünftig eh sehr reizlos, Gebrauchtspiele werden wohl deutlich teurer.
Auch da gilt, das Verkaufsrecht kann gestrichen werden.
Unklar ist ebenfalls, ob es überhaupt die Möglichkeit gibt, auf DRM vollständig zu verzichten und auf klassische Discabfrage zu setzen.
Für Digitalkäufer spielt das allerdings eh keine Rolle, da ist Microsofts System an sich relativ komfortabel. Zumindest in der höchsten Stufe.
captain carotTeilnehmerHab noch die alte DVD mit originalem Dolby Pro Logic und dezent aufgebrezeltem DD Ton. Akira war damals vor 20 Jahren meine erste Kauf-VHS. Weil ich den nicht nur selbst oft gesehen sondern auch verliehen hab war das Band irgendwann total im Arsch.
Da die alte Syncro zu ihrer Zeit ziemlich gut war, macht die neue irgendwas besser?
captain carotTeilnehmerOb das Spiel schon draußen ist?
Da Cloudgaming schon wärmer sein sollte sag ich jetzt mal Titanfall.
captain carotTeilnehmerNe Preisreduzierung wird es sicher geben, die könnte für Nintendo auch gerade wegen der 8GB Fassung noch sehr positiv ausfallen.
Was Super Mario World 3D angeht, das wird in den normalen Leveln hoffentlich nicht so leicht wie SML3D. Auch wenn die S Welten da schön knackig waren.
Bleibt´s bis auf weiteres eigentlich dabei, dass Nintendos eigene Titel mit 60FPS laufen?
captain carotTeilnehmerDas mit den Sammelklagen hatte wir schon gestern hier. Wie Opalauge schon sagte in den USA übliche Praxis, in der EU bzw. in D eh unzulässig.
Bzgl. Sharing: da stand auf einer anderen Seite, dass der Käufer und jeweils eine weitere Person gleichzeitig spielen könnten.
captain carotTeilnehmerFable 2, für die Familie. Und zwar hauptsächlich des Hundes wegen.
captain carotTeilnehmerDann fällt mir nur noch Bioshock Infinite ein.
captain carotTeilnehmerFP, Festpreis, VB Verhandlungsbasis, gängige Kürzel.
captain carotTeilnehmer
captain carotTeilnehmerVerhandlungspreis?
Was denn?
captain carotTeilnehmerGibt´s beim Obi, die sind super. Allerdings teilweise nicht das, was ein Mitteleuropäer bei BBQ Sauce erwartet. Wer was “typisches” will sollte die Smokey Mesqite oder Hickory Bourbon nehmen. Honey Pecan ist dickflüssig und recht süß, die mix ich gern mit meinem selbstgemachten Habaneroketchup.
captain carotTeilnehmerSorry, aber das ist nun wirklich nicht überraschend. Die US-Behörden setzen ja samt und sonders auf Windows. Im Vergleich zu PRISM ist das absolut nix, erst recht nicht ungewöhnlich.
captain carotTeilnehmer@Opalauge: Gängige Praxis. Ob sowas normal ist ist ein anderes Thema.

In der Eu können wir auch was auf die zwölfmonatige Garantie husten, 24 Monate Gewähleistung, da kann mir Scheißegal sein, wie die Herstellergarantie aussieht.
captain carotTeilnehmerSpiele sind geographisch gebunden, also potenziell keine Importe, kein Fake Account…
Gebrauchtspielverkauf, Verleih an Freunde, Familysharing kann ausgeschlossen werden.
Der Punkt ist besonders toll:
Terms include binding arbitration with class action waiver to resolve disputes.Heißt so viel wie man räumt MS das Recht ein, Sammelklagen (nachträglich) aufzuheben bzw. nicht anzuerkennen.
Sowas ist hier zwar nicht zulässig, in den USA aber wohl durchziehbar.
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