SonicFanNerd
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SonicFanNerdModeratorshifu wrote:Er trägt Sonic am Herzen. Er kann nur ein guter Mensch sein.
Sehr sympatisch.

SonicFanNerdModerator@ Thrawn
OMG!

Natürlich.
Danke.

SonicFanNerdModeratorChris kannst du bitte mal das mit “stall-trächtige aus Nahost” bitte erläutern? Ich checks nich.
Und Hammerin’ Harry kannte ich gar nicht.
SonicFanNerdModeratorIch bin mal gespannt, ob ich in die Nähe der Durchschnittspunkte rankomme. -_-
Habe meine Antworten verschickt, bevor die Tipps kamen, bzw. bevor ich hier reingeschaut hatte. Sonst hätte ich vielleicht nochmal über den AT AT nachgedacht. ^^
SonicFanNerdModeratorRed XIII wrote:Das ganze sollte nicht wie ein Vorwurf klingen oder ähnliches.
Hatte zu dieser Zeit/Konsolengeneration ja ebenfalls nur einen SNES zuhause und vermisste auch nicht wirklich was.
Kann ja auch nicht verlangen/erwarten, daß jeder jeden Titel auf jeder Konsole mal gespielt hat.
Theoretisch hätte ich für dieses Duell auch beispielweise “Castlevania” oder “Probotector” wählen können, von denen es ebenfalls unterschiedliche Fassungen für SNES und MD gab.
Von meiner Seite aus auch keine Sorge. Alles tutti. Hab das nicht als Vorwurf aufgefasst.

SonicFanNerdModeratorHaha. Sehr gut!
SonicFanNerdModerator@ Daisen Wars
So stand es glaube ich in der News hier auf der maniac.de.
@ Schnitzel
Habs nur mal fix überflogen bei Amazon Reviews:
Die bei Amazonde angebotene 1TB Variante ist die Revision CUH-1100.
Da gehe ich nun einfach mal davon aus, dass MM.ch die selbe Revision hat.
So wie ich es gelesen habe, ist die “aktuelle” CUH-1200 (10% geringeres Gewicht und 8% weniger Stromaufnahme) erstmal in Japan erhätlich, da gerade erst in Serie gegangen.
SonicFanNerdModerator@ Red
Naja, als Bub war an das Thema “Multikonsolero” für mich nicht mal ansatzweise zu denken. Die Leute die ich kannte, die einen SNES besaßen, hatten das Spiel entweder nicht, oder wir haben es einfach nicht gespielt.
SNES besitze ich bis heute auch nicht, also fällt das Nachholen da auch schwer. Man kann halt auch nicht alles Sammeln, wenn man nebenher noch essen will und so Späße.

Und Emulation ist halt ein Thema für sich.
Ich habe halt kein “Modulauslesegerät” für den PC.
SonicFanNerdModeratorAufgrund der Tipps vom cap schätze ich, hier ist der Bumerang gemeint?
Link hat einen, (Pitfall) Harry ebenfalls.
Falls das stimmt trete ich mein Rätsel gerne an den cap ab, da die Lösung im Grunde ihm zu verdanken ist.
SonicFanNerdModeratorKenne nur die Mega Drive Version und die finde ich echt gut.
Da ich das SNES-Pendant dazu aber nicht kenne, kann ich dazu keine Wertung vergeben.
SonicFanNerdModeratorcaptain carot wrote:Erstmal, ja, Privatpersonen müssen Gewährleistung explizit ausklammern.
Was Privatpersonen für Ware die als “Neu” deklariert ist (oder sich in dem Zustand befindet, unabhängig, ob sie als Neu bezeichnet wurde) nicht dürfen. Ein Ausschluss jeglicher Gewährleistung stellt eine ungültige Klausel dar und ist somit nichtig. In diesem Fall müsste die Privatperson also die kompletten 24 Monate gesetzliche Gewährleistung tragen.
Eine Klausel, die besagt, dass die gesetzliche Gewährleistung von 24 auf 12 Monate gemindert wird, da Privatverkauf, ist hingegen zulässig.
Oder eine Anpassung des Gewährleistungsausschlusses (“Ausschluss jeglicher Gewährleistung, ausgenommen hierbei ist [XYZ]”). Aber da wäre ich vorsichtig. Bei solchen Klauseln gilt: Präzise und “weniger ist mehr”.captain carot wrote:Davon ab ist das mit Privatperson und definitiver Neuware ein Thema für sich.Das Problem ist, dass Privatpersonen ohne große Probleme als gebraucht verkaufen können. In vielen Punkten ist die Definition von Grbaucht auch so schwammig, dass im Privatbereich die Angabe einer sehr kurzfristigen Nutzung reichen kann.
Da stimme ich dir auf jeden Fall zu.
Es gibt zwar so “spezielle” Fälle wie noch folierte oder versiegelte Ware, aber diese Fälle lassen sich ja durchaus vorher “lösen”, wenn man mit der Materie vertraut ist.
Im übrigen ist die Thematik bei Privatverkäufen praktisch eher von geringer Problematik.
Es kommt halt darauf an, welche Waren man kauft und welchen Wert diese haben. Es kann mitunter schwierig sein einen Sachmangel nachzuweisen. Und bei einem eher geringen “Streitwert” sparen sich viele dann schlussendlich den Aufwand.
Aber wenn dann mal jemand das Sitzfleisch hat und sowas durchzieht, ist man erstmal etwas aufgeschmissen, wenn man aus der Sache raus will (als Verkäufer).So, von meiner Seite ist der Ausflug in die Sachmängel – Gewährleistungsthematik beendet. Trockenes Geschwafel.

SonicFanNerdModeratorcaptain carot wrote:Privatpersonen können Gewährleistung ausklammern.
Auf Gebrauchtware trifft das zu.
Bietet eine Privatperson Neuware an, so muss Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ebenfalls gegeben werden. Diese kann bei Privatpersonen aber auf ein Jahr (statt der zwei Jahre) verkürzt werden und muss entsprechend vermerkt werden.
So hab ich das zumindest aktuell verstanden.
Bei Interesse, einfach mal ein wenig googeln.
SonicFanNerdModeratorFalls der Akku im DS4 bei mir außerhalb der Garantiezeit tatsächlich mal den Geist aufgibt, werde ich mir das mal anschauen. Dann kann man ja eh nix falsch machen.

Ich glaub übrigens, dass ich mit Garantie die Gewährleistung, bzw. die Sachmängelhaftung, meine. Die beträgt in Deutschland auf Neuware vom Händler 2 Jahre ab Kauf. Bei Privatpersonen immerhin noch 1 Jahr. Die Garantie ist freiwillig. Wenn ich nicht falsch informiert bin.
SonicFanNerdModeratorZockernator wrote:Nochmal zum Thema “festverbauter Akku” beim DS4: Man kann ihn auch wechseln, Schraubendreher heißt das Zauberwort. Einige Leute tun so, als könnte man das Pad wegwerfen, wenn der Akku dann mal versagt. Ist aber nicht so.
Kann man machen. Muss man aber nicht.
Stichwort Garantie. Ich tippe, dass die dann futsch ist.
Muss aber jeder selber wissen.
Außerhalb er Garantie wäre das aber auf jeden Fall eine Möglichkeit (für mich).
SonicFanNerdModeratorKinski wrote:Die vom DS4 auf jeden Fall. Aber dem kann man mit einer Ladestation
entgegenwirken. Wie lang hält denn der Akku beim X1 Controller?
Von Haus aus wohl erstmal gar nicht, oder? Der hat keinen Akku, sondern wieder ein Fach in dem Batterien oder Akkus eingesetzt werden können.
Gibt, wie auch bei der XB360, das Play & Charge Kit.
Ich würde aber, ebenfalls wie bei der XB360, auf “herkömmliche” Akkus setzen. Da kann man sich die passende Kapazität dann raus suchen. Ein externes Akkuladegerät natürlich vorausgesetzt.Ist dann eigentlich ein ungewollter Vorteil für das Pad. Der DS4 hat halt den Akku fest verbaut, was im Grunde nur Nachteile mit sich bringt auf lange Sicht.

Falls ich totalen Quatsch erzähle, bitte korrigieren und dran denken: ich war nie hier.

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